Aktuelles
Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Ab 1. Juli 2011 ändern wir unsere Sprechstundenzeiten für Freitags.
Wir sind dann durchgehend von 08.00 bis 14.00 Uhr für Sie da.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Beachtung!
Ihr Praxisteam
Gesundheitsbürokratie
Verwaltungsirrsinn: Erfahren Sie mehr durch Anklicken des Bildes nebenan...
Elektronische Gesundheitskarte
Elektronische Gesundheitskarte - Nein Danke! Lesen Sie mehr hierzu durch Anklicken des Bildes nebenan...
Die verlorene Kunst des Heilens
Lesen Sie mehr hierzu durch Anklicken des Bildes nebenan...
Info Rabattverträge für Arzneimittel Krankenkassen
Das Ziel der Gesundheitsreform ist es, die Kosten im Gesundheitswesen langfristig zu senken. Zum Beispiel durch mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt. Denn nach Ansicht der Politiker verlangen die Pharmahersteller für viele Medikamente zu hohe Preise. Um die Arzneimittelkosten zu senken, schließen die Krankenkassen nun exklusive Rabattverträge mit Herstellern ab. Doch welche Konsequenzen haben die Verträge für die Patienten?
Nicht ärztliche Verordnung, sondern Rabattvertrag zählt:
Der Informationsbedarf bei den Patienten ist groß: In langen Beratungsgesprächen müssen Apotheker ihren Kunden oft erklären, dass sie ihnen nicht mehr das vom Arzt verordnete Medikament abgeben dürfen, sondern nur das, was deren Krankenkasse erlaubt.
So müssen sich viele Patienten umstellen: Statt des vertrauten Medikamentes erhalten sie ein neues. Das besteht zwar aus demselben Wirkstoff und wird auch in derselben Dosierung eingenommen, es stammt aber von einem anderen Hersteller.
Rabatte sollen Preise auf Pharmamarkt drücken:
Der Grund dafür sind die Rabattverträge, die rund 200 Krankenkassen mit 41 Pharmaherstellern abgeschlossen haben. Sie gelten seit dem 1. April. Die Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die Verträge zu halten und in der Regel nur noch das rabattierte Medikament auszugeben. Diese Verpflichtung sichert den Herstellern ein gewisses Absatzvolumen. Im Gegenzug erhalten die Krankenkassen von den Pharmafirmen Preisnachlässe. Und das sei auch dringend nötig, erklärt Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg: "Sinn und Zweck ist es, die Preise für Medikamente runterzubringen in Deutschland. Wir zahlen im Schnitt ungefähr 24 Prozent mehr für Generika als zum Beispiel in England."
Versicherte profitieren indirekt:
Doch was hat der Patient von den Rabatten? "Der Patient profitiert von jedem eingesparten Euro", sagt Prüfer-Storcks von der AOK Rheinland/Hamburg. Denn so könnten die Kassen trotz steigender Ausgaben in anderen Bereichen die Mitgliedsbeiträge stabil halten und neue Leistungen finanzieren.
Lieferprobleme kleinerer Hersteller:
Apotheker berichten allerdings von Startproblemen: So sollen kleinere Pharmafirmen Lieferengpässe haben. Es handele sich hier vor allem um Hersteller, die in Deutschland nur einen geringen Marktanteil haben und nun aber viele Versicherte versorgen sollen. Die Folge: Patienten warten auf ihre Medikamente oder müssen zwischenzeitlich andere einnehmen. Hier müsse deshalb nachgebessert werden, verlangt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. "Insbesondere deshalb, weil wir dann ab 1. Juni gezwungen sind, diese Medikamente abzugeben. Jetzt gibt es noch eine Übergangsfrist, wo der Apotheker auch die Möglichkeit hat, im Notfall ein anderes Medikament abzugeben. Dann ist das nicht mehr der Fall", warnt Thomas Preis.
Neue Medikamente irritieren ältere Patienten:
Flexibler sollten die Kassen außerdem bei Patienten sein, denen es schwer fällt, sich auf neue Tabletten einzustellen. Eine neue Verpackung, eine andere Tablettenform oder -farbe - als dies kann gerade ältere Patienten irritieren. Auch wenn die neuen Pillen chemisch gesehen fast identisch mit den alten sind. Apotheker Thomas Preis: "Aber Therapie hat nicht nur etwas mit Chemie zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, ob der Patient dieses Medikament akzeptiert."
Einzelfälle... durch Rabattvertrag nun Zuzahlungspflicht:
Nachgebessert werden müssten nach Ansicht der Apotheker auch einzelne Verträge, die zulasten der Patienten abgeschlossen wurden. Beispiel: das häufig verordnete Schmerzmittel "Tramadol". Bei diesem Wirkstoff hatten AOK-Patienten bis vor kurzem die Wahl zwischen verschiedenen zuzahlungsbefreiten Produkten. Nun sollen sie das Mittel der Firma TAD nehmen und je nach Packungsgröße bis zu 10 Euro zuzahlen. Die AOK Rheinland/Hamburg verspricht, dies zu ändern: "Die Firma muss den Preis senken, damit auch das Medikament zuzahlungsfrei wird."
Täglich neue Verträge:
Für über 12.000 Medikamente haben die Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen. Täglich kommen neue rabattierte Arzneimittel dazu. Neben Generika, also Nachahmerprodukten, zunehmend auch Originalpräparate. Wegen der sinkenden Arzneimittelkosten begrüßt auch Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein die Rabattverträge. Aber: "Es muss eben noch in den Randbereichen eine Verbesserung erzielt werden, eine Flexibilisierung. Dann kann das ein wirkliches Erfolgsmodell werden."
Info zur Gesundheitsreform
Die am Freitag, den 02.02.07 im Bundestag verabschiedete Gesundheitsreform bringt für die 82 Millionen Versicherten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung erhebliche Neuerungen. Hier die wichtigsten Punkte:
Gesundheitsfonds:
Der Fonds in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2009 starten. Ein prozentualer Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich teilen, wird kurz vorher für alle Krankenkassen bundesweit einheitlich festgelegt. Außerdem in den Fonds fließen soll ein wachsender Bundeszuschuss. Dieser startet 2009 mit vier Milliarden Euro und steigt dann jährlich um 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro. Aus dem Fonds erhalten die Kassen zur Deckung ihrer Kosten pauschale Beträge für jeden Versicherten. Für alte oder kranke Versicherte gibt es Zuschläge, weil sie mehr Kosten verursachen. Dazu soll es ebenfalls ab 2009 einen besseren Risikostrukturausgleich geben, der Krankheiten genauer abbildet.
Falls die Kassen mit der Zuweisung nicht auskommen, können sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Wenn es aber acht Euro oder weniger sind, gilt der Ein-Prozent-Deckel noch nicht. Für Sozialhilfeempfänger und Rentner mit ergänzender Grundsicherung übernimmt der Staat den Zusatzbeitrag. Jeder soll den Zusatzbeitrag aber mit einem raschen Wechsel zu einer günstigeren Kasse vermeiden können; dazu wird ein Sonderkündigungsrecht für alle eingeführt. Dieses gilt vom Zeitpunkt der Ankündigung, dass die Kasse den Zusatzbeitrag er- oder anheben will.
Basistarif der privaten Krankenkassen:
Alle Privatversicherungen müssen ab 2009 einen Basistarif anbieten. Das Besondere: Ist der Versicherte krank, darf das bei der Prämie keine Rolle spielen. Ist er arm, sinkt die Prämie. Er ist offen für alle Nichtversicherten, die früher in der PKV waren, für alle freiwillig Versicherten und in den ersten sechs Monaten auch für die schon heute PKV-Versicherten. Erstmals kann bei zulässigen Wechseln zwischen Privatversicherungen ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden.
Nichtversicherte:
Die etwa 200.000 Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, erhalten ein Rückkehrrecht. Dies gilt für Nichtversicherte, die früher in der gesetzlichen Kasse waren, ab 1. April 2007. Ehemalige Privatversicherte dürfen ab 1. Juli in den bereits existierenden Standardtarif eintreten, der in etwa funktioniert wie der geplante Basistarif.
Pflicht zur Versicherung:
Ab 2009 muss jeder eine Krankenversicherung haben, es gilt eine neue Pflicht zur Versicherung. Wer sich trotzdem nicht versichert und irgendwann Leistungen braucht, muss bis zu fünf Jahre rückwirkend Prämien zahlen. Für die ersten sechs Monate 2009 sind das volle Versicherungsprämien, danach je ein Sechstel der normalen Prämie pro Monat.
Verantwortung der Patienten(innen):
Gesundheitsvorsorge soll sich für Patienten bezahlt machen. So sollen die Zuzahlungen für chronisch Kranke künftig nur noch dann auf ein Prozent des Einkommens begrenzt sein, wenn sich die Patienten therapiegerecht verhalten und vor der Erkrankung an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen. Dies gilt aber nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Erkrankungen. Folgekosten von Tätowierungen oder Schönheitsoperationen sind stärker aus eigener Tasche zu zahlen.
Neue Leistungen:
Empfohlene Impfungen und Eltern-Kind-Kuren sind künftig Kassenleistung. Ältere und Pflegebedürftige bekommen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Schwerstkranke und Sterbende erhalten spezielle Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung. Heimbewohner mit besonderem Pflegebedarf wie Wachkomapatienten behalten Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Auch Mitglieder von Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege wie Patienten in normalen Privathaushalten.
Arzneimittel:
Hier soll weiter gespart werden. So muss vor der Verordnung neuer, teurer Spezialmedikamente die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. Die Kassen erhalten bessere Möglichkeiten, mit den Herstellern günstige Preise auszuhandeln. Kosten und Nutzen werden geprüft und einander gegenüber gestellt.
Kassenärzte:
Für sie wird ab 2009 eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen eingeführt. Die strengen Honorarbudgets werden gelockert. Zusätzliche finanzielle Anreize sollen Ärzte ermuntern, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen.
Krankenkassen:
Ein gemeinsamer Dachverband in Berlin soll Aufgaben der bislang sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Fusionen auch zwischen verschiedenen Kassenarten sollen erstmals möglich werden. Die Kassen bleiben auch bei Einrichtung des Fonds für den Beitragseinzug zuständig. Ihre Schulden müssen sie spätestens bis Ende 2008 abgebaut haben. Die Kassen sollen ihren Versicherten mehr Auswahl bei den Tarifen bieten, darunter zum Beispiel Hausarzt- oder Best-Provider-Tarife, bei denen der Versicherte seine Auswahl bei Arzt oder Krankenhaus einschränkt.
Einsparungen:
Das ursprüngliche Sparvolumen ist von 1,8 Milliarden Euro auf etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zusammengeschmolzen. Die Krankenhäuser müssen statt 500 Millionen Euro nur etwa 380 Millionen sparen. Die ursprünglich geplanten Einsparungen von 100 Millionen Euro bei Rettungsfahrten wurden zurückgenommen. Bei den Apothekern wurden die gesicherten Einsparungen von 500 Millionen Euro auf etwa 180 Millionen gemindert.
Patient in Not...







